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Bliss & Delight WEDDINGS
by Nicole Manninger e.U.
Wutschdorf 151
8072 Fernitz

Tel.: 0664/6364920
Mail: hello@blissanddelight.com

UID.: ATU 67569188
Firmenbuch No: FN 388623f
Bezirksgericht Leibnitz
Fachgruppe: Berufsfotograf
Gründungsjahr: 2013
Mitglied der Wirtschaftskammer Stmk.

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Nutzungsrechte
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Lizenzierte Musik: Musicbed, Triple Scoop Music und Animoto


AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)                                      

(auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/AGB der österreichischen Fotografen)

  1. Allgemeines
  2. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen oder dessen Vertreter oder dessen Assistenz durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
  3. Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Annahme der Auftragserteilung.
  4. Produktionsaufträge
  5. Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag zum Teil durch Dritte (Grafikdesigner, Labore, Buchbinder etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, des Aufnahmeorts und der angewendeten optischen-technischen (fotografischen) Mittel. Die genaue Bezeichnung des Auftrages ist dem Angebot bzw. der Anzahlungsrechnung zu entnehmen. 2. Der Fotograf wählt die Bilder aus, welche er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme als Best-of zur Auswahl vorlegt. 3. Mängelbeanstandungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von einer Kalenderwoche nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. 4. Sofern vereinbart, verpflichtet sich der Fotograf das bearbeitete digitale Bildmaterial (JPG-Dateien) dem Auftraggeber zu überreichen bzw. zu senden. Eine Haftung für den Versand wird ausgeschlossen. Für alle Fotoprodukte werden ausschließlich Aufnahmen des Fotografen verwendet. Bei Alben und Kartenentwürfen ist eine Änderung inkludiert.

III. Nutzungsrechte/ Persönlichkeitsrechte

  1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet. Eigentumsrechte für die kommerzielle Nutzung werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, besonders schöne Aufnahmen im Rahmen seiner Präsentation insbesondere publizistisch für Magazine zu verwenden (z.B. für Ausstellungen, stillvolle Hochzeitsmagazine, eigene Homepage/Blog/Social Media-Seite, oder Fachmagazine für Fotografie, fachliche Wettbewerbe/Awards etc.), der Auftraggeber tritt hierfür das Recht am eigenen Bild ab. Hiervon ausdrücklich ausgenommen bleiben Aktaufnahmen, zur Veröffentlichung bedarf es einer gesonderten Genehmigung des Auftraggebers. 2. Für Auftraggeber die im Interesse der Öffentlichkeit stehen oder aus sonstigen Gründen die Verwendung des Fotomaterials durch den Fotografen ablehnen, müssen Exklusivrechte und eine Sperrung des Materials gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 25% auf das jeweilige Grundhonorar.
  2. Haftung
    Der Fotograf haftet für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. 2. Für Mängel, Schäden oder nur teilweise ausgeführte Arbeiten, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. 3. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche schwere Krankheit, Todesfall im engsten Familienkreis, Verkehrsunfall etc. der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund schwerer Krankheit, Todesfälle im engsten Familienkreis oder höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Alle geleisteten Anzahlungen werden dem Auftraggeber unmittelbar wieder auf sein Konto gut geschrieben. Sofern der Hauptauftrag aus welchen Gründen auch immer nicht zustande kommt, der Auftraggeber jedoch die Aufnahmen behalten möchte die im Rahmen eines Pre-Wedding Shootings entstanden sind, wird hierfür ein Pauschalhonorar i.H.v. 500 EUR fällig. Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Fotografen, Fotodesigner etc.) entstehen, wird nicht gehaftet. 4. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem  künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer beidseitig unterfertigten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Der Fotograf und sein Team sind stets bemüht die Hochzeit mit allen Höhepunkten und ihren Gästen fotografisch/videografisch festzuhalten. Es besteht jedoch seitens der Fotografen keine Garantie für die Aufnahme jedes einzelnen Gastes, ebenso fürs Festhalten von jedem einzelnen Moment, welcher spontan geschieht. Die Gewährleistung wird ausgeschlossen. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen liegen in der Natur der Laborchemie und gelten nicht als erheblicher Mangel. 5. Bei Aufträgen die die Aushändigung der Negative/digitaler Dateien inkludieren, ist die anschließende Aufbewahrung des Negativs/digitaler Dateien nicht Teil des Auftrags. Digitale Dateien werden ohne Gewähr aufbewahrt. Jedoch obliegt nach der Übergabe der Negative/digitaler Dateien die Sorge der Aufbewahrung und Schutz vor Verlust, Beschädigung, Diebstahl oder Feuer und Wasserschäden, dem Auftraggeber.
  3. Honorare
    Es gilt das vereinbarte Honorar zzgl. aller Nebenkosten. Nebenkosten sind: Laborkosten, Kostenpauschale für PKW (wenn nicht anders vereinbart 0,50€ / gefahrene Kilometer), evtl. Übernachtungs- und Reisekosten, Gebühren, Eintritt und Auslagen. 2. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält der Fotograf auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz . 3. Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber innerhalb 14 Tagen nach Unterzeichnung widerrufen werden, so wird generell eine Aufwandsentschädigung von 250,- Euro zzgl. Fahrtkosten (sofern Fahrtkosten angefallen sind) fällig (Beratung, Telefongebühren, Erstellung Kostenvoranschlag etc.). Für Stornierungen ab dem 10.Tag gilt folgende Tabelle (Basishonorar ohne Nebenkosten): 24-12 Monate vor der Hochzeit 25 % des Honorars; 11-9 Monate vor der Hochzeit 40% des Honorars; 8-6 Monate vor der Hochzeit 75% des Honorars; 5-2 Monate vor der Hochzeit 85% des Honorars; ab 1 Monat vor der Hochzeit 100% des Honorars. Sofern der Hauptauftrag aus welchen Gründen auch immer nicht zustande kommt, der Auftraggeber jedoch die Aufnahmen behalten möchte die im Rahmen eines Pre-Wedding Shootings entstanden sind, wird hierfür ein Pauschalhonorar i.H.v. 550 EUR fällig. 4. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (siehe Nebenkosten Punkt V.1.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. 5. Um die Buchung durch den Auftraggeber verbindlich zu machen, ist eine Reservierungsgebühr von 250 € prompt fällig und Anzahlung von i.H.v. 30 % der gebuchten Leistung innerhalb von 7 Tagen nach der Vertragsunterzeichnung und Vorlage der Anzahlungsrechnung zu leisten. Mit der Überweisung der Anzahlung gilt die Vereinbarung als geschlossen und die Buchung wird für beide Seiten verbindlich. Die Restzahlung inkl. aller Nebenkosten sind bei Erhalt der Rechnungen (in der vereinbarten Form) mit Erhalt der Rechnung fällig und sofort ohne Abzug zu bezahlen. Erst nachdem der Rechnungsbetrag auf unserem Konto gutgeschrieben wurde werden die Fotos ausgeliefert. Die Fotos werden entweder als Download oder auf USB Stick bereitgestellt. Dieses Recht bleibt Bliss & Delight vorbehalten. Die Bearbeitung / Sortierung und Retusche, Verpackung und Lieferung der Fotos kann in der Hochzeitssaison bis zu 12 Wochen dauern. Hochzeitsvideos werden im selben Zeitraum geliefert.Erfolgt die Anzahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist, besteht kein Anspruch auf eine Reservierung des Termins. 6. Nach einer Mahnung (berechtigt ab dem 15. Tag) kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 15% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwalts und des Gerichts gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Erfolgt die Anzahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist, besteht kein Anspruch auf eine Reservierung des Termins. 6. Nach einer Mahnung (berechtigt ab dem 15. Tag) kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwalts und des Gerichts gehen zu Lasten des Auftraggebers.
 

  1. Vertragsstrafe, Schadenersatz
  2. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. 2. Durch die in Ziffer VI. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

VII. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand

  1. Es gilt das österreichische Recht als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. 2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. 4. Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Österreich hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtstand vereinbart.

Absagen sind nur schriftlich zu erfolgen und mündliche Absagen haben keine Gültigkeit.


Zusätzlich gilt: 


TERMS OF SERVICE

1. reisekosten (flug, zug, auto), verpflegung und nächtigung werden gesondert angeführt und verrechnet. der kunde erklärt sich einverstanden, diese anfallenden kosten zu übernehmen falls nicht anders vereinbart. das km geld wird pauschal verrechnet. wird das mass von 12 arbeitsstunden (dazu zählen auch die fahrtstunden) überschritten ist eine unterkunft inkl. frühstück bereit zu stellen. bitte plant am hochzeitstag pausen für bliss & delight ein. der pre-shoot und video können max. 2x verschoben werden. der preshoot ist nur gegen einen aufpreis in ein after wedding shooting umwandelbar, wenn nicht vertraglich vereinbart. während dem hochzeitsessen werden wir auch etwas essen. wir fotografieren aus überzeugung keine gäste beim essen. 

2. um die gewünschte foto- und video qualität zu erreichen sollte das brautpaar mit bliss & delight kooperieren.  ebenfalls sollte genügend zeit für gruppenfotos und portraits eingeplant werden (portraits mind. 1 stunde). wir bemühen uns alles wichtige auf foto und film festzuhalen, sind jedoch nicht verantwortlich für nichtgemachte aufnahmen. ebenfalls machen wir keine einzel und paarfotos von den gästen. das rohmaterial wird nicht ausgelifert. bliss & delight ist ausserdem schad und klaglos zu halten. sollte durch  verursachung dritter unser equipment zu schaden kommen, verpflichtet sich das brautpaar den verursacher zu finden und zu nennen.  die reparaturkosten werden ausschliesslich vom verursacher getragen. wir sind ausserdem nicht veranwortlich zu machen, sollte während der arbeit eine technische störung auftreten und hierdurch die arbeit bis zumaustausch des equipemts angehalten werden. dadurch verpasste leistungen sind seitens des brautpaares nicht durch schadensersatzforderungen zu entschuldigen. der auftraggeber wird ausserdem darauf hingewiesen, dass die bilder stets im künstlerischen gestaltungsspielraum des fotografen und videografen unterliegen. alle ausgelieferten fotos & videos sind in unserem stil bearbeitet. änderungen führen wir nur gegen aufpreis voneinmalig 550€ für foto und 450€ für video durch. änderungwünsche werden nur azeptiert und durchgeführt, wenn sie innerhalb von 3 wochen nach übergabe der fotos/videos bekannt gegeben werden. reklamationen und/oder mängelrügen hinsichtlich des vom auftragnehmer ausgeübten künstlerischen gestaltungsspielraums, des aufnahmeorts und der optisch und technischen verwendeten mittel sind ausgeschlossen. nachträgliche änderungswünsche des auftraggebers bedürfen einer beidseitigen unterfertigten vereinbarung und sind gesondert zu vergüten. ebenso wird nie das raw material an den kunden ausgeliefert sondern nur die bearbeiteten fotos und videos. nach 6 monaten löschen wir die raw dateien und sichern die bearbeiteten dateien für ein jahr. wir sind stets bemüht die hochzeit mit allen höhepunkten festzuhalten. es besteht jedoch keine garantie für die aufnahme jedes einzelnen gastes oder moments, welcher spontan geschieht. das brautpaar hat den auftrag die fertigen fotos und videos mehrfach zu sichern. wir sichern die raw fotos und videos lt. gesetz 6 monate und die bearbeiteten 1 jahr. es bestekt kei recht der herausgabe der raw fotos und videos an den kunden da dies

eine urheberverletzung darstellt.

3. das copyright der fotos und des videos bleibt bei bliss & delight, jedoch garantieren wir unlimitierte, nicht   exklusive und nicht kommerzielle rechte zur reproduktion. wir behalten uns das recht der veröffentlichung auf unserer homepage und social media plattformen vor (mehr dazu in den agbs). es darf aus den fotos und dem video kein erfolgerwirtschaftet werden. bei veröffentlichung auf social media plattformen müssen fotos und videos mit dem copyrightvermerk (c)blissanddelight versehen werden. fotos & videos werden entweder auf usb stick oder via online galerie/vimeo als download ausgeliefert.  nach 4 monaten läuft die galerie aus. bitte stellt sicher, dass ihr alle fotos heruntergeladen und gesichert habt. erst bei vollständiger bezahlung beginnen wir mit derbearbeitung & retusche der fotos + videos. während der hauptsaison (1. Mai bis 30. oktober) kann die sortierung,  bearbeitung und auslieferung der fotos und des videos 4-12 wochen dauern. im krankheitsfall kann sich dieser zeitram verlängern. bei krankheit/unfällen etc. haben wir ersatz, der für uns einspringt. mit unterzeichnung der vereinbarung tritt der vertrag in kraft und das datum ist bis zum eingang der reservierungsgebühr (maximal jedoch für 7 tage) gebucht. erst bei vollständiger bezahlung werden die fotos und videos bearbeitet und nach 4 – 12 wochen ausgeliefert auch gehen dann erst die vollständigen privaten nutzungsrechte an den auftragsgeber.  alle foto preise enthalten 20% mwst – video ist ust befreit.

4. für stornierungen ab dem 10.tag gilt folgende tabelle (basishonorar ohne nebenkosten): 24-12 monate vor der hochzeit 25 % des honorars; 11-9 monate vor der hochzeit 40% des honorars; 8-6 monate vor der hochzeit 75% des honorars; 5-2 monate vor der hochzeit 85% des honorars; ab 1 monat vor der hochzeit 100% des honorars. sofern der hauptauftrag aus welchen gründen auch immer nicht zustande kommt, der auftraggeber jedoch die aufnahmen behalten möchte die im rahmen eines pre-wedding shootings entstanden sind, wird hierfür ein pauschalhonorar i.h.v. 550 ur fällig.

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